Abgeschickt von Stefan am 14 Februar, 2006 um 16:17:44
Hallo,
wir wollen in Niedersachsen ein Haus bauen. Die Firstausrichtung soll von Ost nach West erfolgen. Der Bebauungsplan sieht Nord-Süd vor. Die Gemeinde gibt eine Ausnahmegenehmigung die Baubehörde vom Landkreis will uns die Baugenehmigung versagen. Mit der Begründung das der Bebauungsplan nur Nord-Süd vorsieht.
Was können wir hier tun?