Abgeschickt von Fritzi am 14 Februar, 2006 um 10:29:52
Hallo,
mein neuer Nachbar, dessen Hauswand direkt an meiner Grundstücksgrenze steht, will (muß) das Haus komplett sanieren. Bisher sind nur kleine Fenster drin. Laut Nachbarrecht muß er, falls er größere Fenster einbauen will, mich fragen. Laut Fenster- und Lichtrecht, muß ich ihm dass aber erlauben, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen durch die Fenster zuerwarten sind. Wann spricht man von Beeinträchtigungen ? Besteht Bestandsschutz für die alten Fenster? Wo findet man es Urteile zu diesem Thema im Internet ?