Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2006 um 15:42:53
Antwort auf: Neue Baumaske aufgrund B-Plan Änderung von Wilhelm Krieger am 13 Februar, 2006 um 10:56:56:
Worin besteht denn der Schaden? Und wie hoch soll der sein?
: Wir haben auf einem Doppelhausgrundstück unser Haus an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so gebaut, dass der Nachbar später seine Haushälfte anbauen kann (Brandmauer, innenliegende Regenrinne, etc.)
: Im Rahmen einer Änderung des B-Plans wird nun das Baufenster an unserer Hausgrenze aufgetrennt und es entsteht auf der Nachbarseite eine freiliegende neue Baumaske.
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: Für unser zuerst gebautes Haus entsteht hierdurch ein optisches und qualitatives Ungleichgewicht.
: Haben wir Schadensersatzanspruch?