Abgeschickt von Bolanger am 12 Februar, 2006 um 09:47:16:
Antwort auf: WEG Beschlüsse von Ludwig Weber am 12 Februar, 2006 um 09:06:48:
Achtung: Laienmeinung
Hallo,
ich würde es so sehen: Wenn die alte Anlage wirklich repariert wird, dann ist es eine Instandhaltung. Wenn die Kosten der Erneuerung die eine echten Reparatur überschreiten und man sich durch den finanziellen Mehraufwand einen wirtschaftlichen Vortzeil für die Zukunft erhofft (über geringere Heizkosten), dann ist es eine Investition.
: unsere Energiezentrale soll erneuert werden (Heizung,Warmwasserbereitung usw.Ist das eine Instandsetzung(Mehrheitsbeschluss) oder eine Investition(einstimmige Zustimmung)?