Abgeschickt von Ralf am 10 Februar, 2006 um 13:00:25:
Hallo,
wir haben kürzlich ein Haus gekauft, das an einen Garagenhof angrenzt. Der Garagenhof gehört zu einem gewissen Anteil jedem, der dort eine Garage hat. Leider gibt es keinen offiziellen verwalter oder Ansprechpartner, an den ich mich wenden kann.
Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Zur Zeit möchte ich die Nachbarn gerne dazu anhalten, einen Randstein zu setzen, damit das Regenwasser nicht mehr auf unser Grundstück abläuft. Mein persönliches Vorsprechen bei einigen der Eigentümern erntete verständnis, aber auch die Antwort, dass einer alleine das nicht entscheiden könne. Eine regelmäßige Eigentümerversammlung gäbe es nicht.
Nun kann ich doch nicht für jeden Sch... 30 Briefe schreiben, diese gerichtsfest zustellen lassen und wenn welche nicht antworten diese dann weiter zu ermuntern, meinem Wunsch nachzukommen. Muss nicht immer ein Verwalter ernennt sein? Oder reicht z.B. für ein Überfahrrecht die Zustimmung von 90% der Eigentümer oder so ähnlich? Ich fühle mich zur Zeit nämlich so, als ob zukünftige Fragen oder Probleme ins Nichts laufen werden, da sich keiner zuständig fühlt.