Straßenausbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Wortmann am 09 Februar, 2006 um 23:12:50

Hallo!
Folgendes Problem

Um zu unserem Grundstück (Bauernhof) zu gelangen führt eine Straße, die als Sackgasse endet. Die Straße, gehört zur Hälfte der Gemeinde, zur anderen Haälfte ist sie in unserem Besitz. Die Straße existiert seit bestehen des Bauernhofs (ca. 1789) Die Straße wurde nie von der Gemeinde ausgebaut, sondern von meinen Vorfahren. Ein Schotterweg, den ich vor 3 Jahren nochmals saniert habe. Nun möchte ich am Ende der Strasse bauen. Der Mensch vom Bauamt meiner Gemeinde sagt mir nun ich sollte die Strasse teeren, sprich vernünftig ausbauen-auf meine Kosten. Desweiteren machte mir der Beamte klar, wenn ich am Anfang der Strasse (oder links oder rechts der Strasse) bauen möchte bräuchte ich die Strasse nicht ausbauen.
Wo ist der Sinn? Am Anfang der Strasse stehen links und rechts schon Häuser-diese stehen auf unserem ehemaligen Grund und im Kaufvertrag wurde mit den damaligen Bauherrn vereinbart, dass sie den Ausbau der Strasse bis zu ihren Grundstücken nicht beantragen. Dieses wurde von allen begrüßt. Meine Fragen- Muss ich die Strasse ausbauen? Kann ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen? Und ist es nicht Erpressung das ich in dem Fall, dass ich am Ende der Strasse ein Haus baue die Strasse ausbauen muss und ansonsten nicht?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]