Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Februar, 2006 um 14:18:32
Antwort auf: Verjährung von Rechnungen von Uli am 09 Februar, 2006 um 11:24:29:
Rechnungen, die nicht gestellt sind können auch nicht verjähren, da ja kein Verzug entsteht.
: Hallo Ihr,
: wir haben in 2004 durch einen Bauträger ein Haus bauen lassen.
: Was passiert nun, wenn dieser eine Rechnung aus dem Zahlungsplan nicht gestellt hat und diese nun im Januar 2006 nachfordert.
: Ist diese vergessene Rechnung nun verjährt oder doch nicht??