Abgeschickt von Roland Hirsch am 08 Februar, 2006 um 13:17:23
Folgender Fall:
Ein Grundstück A soll mit einem Haus bebaut werden. Das Grundstück B umschließt komplett das Grundstück A, zur Erreichung einer öffentlichen Straße muss das Grundstück B durchquert werden.
1. Welche Grunddienstbarkeit muss auf Grundstück B eingetragen werden?
2. Wie sollten am Besten eventuell anfallende Kosten wie Straßenanliegergebühren, Versorgungsleitungen warten etc. geregelt werden?