Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Februar, 2006 um 19:42:20
Antwort auf: Fenstereinbau von Joe am 06 Februar, 2006 um 14:21:29:
In der Grenzwand ist ein Fenster ohne Zustimmung und Baulastübernahme des Nachbarn nicht möglich. Bei einem Abstand des Nachbarn zur eigenen Grenze von nur 1,50 m eine Zustimmung des Nachbarn voraussichtlich baurechtlich ebenfalls unzulässig. Eine Lösung ohne Nachbarzustimmung erscheint mir sehr unwahrscheinlich. Genaueres kann nur mit Blick auf die konkrete Situation festgestellt werden.
: Hallo,
: ich habe ein Haus gekauf, das steht exakt auf der Grenze, der Nachbar ist davon auch nur ca. 1.50 m entfernt. Gern möchte ich ein Fenster in einen Raum zum Nachbarn hin einbauen, da das Zimmer ohne Fenster sehr dunkel und praktisch unnutzbar ist. Meine Frage:
: Darf ich das, darf mir der Nachbar das verbieten, gibt es eine Lösung zu der ich die Genehmigung des Nachbars nicht brauche?
: Danke für eine Hilfe
: Joe