Abgeschickt von Nils Jagnow am 02 Februar, 2006 um 10:04:42
Hallo,
folgendes Problem liegt vor:
In einer Gemeinde in NRW wurde im Jahre 2004 die Bau von zwei Windenergieanlagen genehmigt und im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Eine direkte Unterrichtung der Nachbarn erfolgt nicht.
Nun wurde im Dezember 2005 die Anlagen errichtet - Beginn 2006 liegt der Gemeinde ein Widerspruch eines Nachbarn vor, der u. a. geltend macht, dass er nicht ausreichend informiert worden ist.
Hat der Nachbar Recht oder ersetzt die öffentliche Bekanntmachung (gem. Haushaltssatzung der Gemeinde über das Amtsblatt) die Nachbarbeteiligung?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Nils Jagnow