Abgeschickt von Sepp am 31 Januar, 2006 um 19:57:33:
Antwort auf: Grenzabstand lt. Baugenehmigung von Claudia Drühmel am 30 Januar, 2006 um 11:49:31:
was sollten wir für dieses nun doch erheblichen Mangel fordern?
Man kann in einem solchen Fall z.B. Schadensersatz und Kostenersatz für das nötige Tektur-Baugenehmigungsverfahren verlangen.