Abgeschickt von Passau am 31 Januar, 2006 um 12:29:07
Antwort auf: Anforderungen Carport in Bayern? von E.Wehnert am 30 Januar, 2006 um 13:11:56:
In Bayern darf ein Carport an der Grenze grds. nur 8 m lang sein und die Nutzfläche darf max. 50 m² haben. Wenn der Carport länger werden soll, muss der Nachbar die dafür anfallenden Abstandsflächen übernehmen.
Vom Grundsatz her muss vor dem Carport ein Abstand von 3 m zur Straße sein; Ausnahmen davon funktionieren allenfalls in Abstimmung mit Gemeinde und Landratsamt.
Detailfragen kann Ihnen das zuständige Landratsamt beantworten.