Abgeschickt von Hanno am 30 Januar, 2006 um 14:48:50:
Antwort auf: Wochenendhaus von Udo Drees am 24 Januar, 2006 um 17:44:05:
Für den Abgabenbescheid ist lediglich eine mögliche Nutzung entscheidend. Genauerses steht in der Abgabensatzung Ihrer Gemeinde. Sie können aber für 100 Euro eine Bauvoranfrage an Ihr Bauamt richten, und die Zulässigkeit eines Bauvorhabens so austesten.
: Hallo werte Leser dieses Forums. Wie jedes Jahr, so kam auch dieses Jahr wieder der Abgabenbescheid meiner Gemeinde für mein Gartengrundstück im Außenbereich. Im Gegensatz zu meinen Nachbarn, deren Garten als "Stückländerei" besteuert wird, zahle ich deutlich mehr Grundsteuer für mein Grundstück. Es ist als "Wochenendhaus" bezeichnet. Nun, mein Garten hat außer einem kleinen Geräteschuppen keinerlei Bebauung. Interessant wäre jedoch, ob die Bezeichnung "Wochenendhaus" lediglich zu einem höheren Hebesatz der Grundsteuer führt, jedoch mit keinerlei Privilegien der Bebaubarkeit verbunden ist - oder, was sehr spannend wäre, ich ein Wochenendhaus auf diesem Grundstück bauen dürfte. So würde die Bebauung der Besteuerung entsprechen. Antworten sind willkommen!!!