Abgeschickt von Theo am 30 Januar, 2006 um 14:37:54:
Antwort auf: Praxisraum im Keller von Helmut Schwind am 27 Januar, 2006 um 15:04:04:
Welches Bundesland ???
: Habe vor kurzem die Prüfung zum Heilpraktiker gemacht. Nun wollte ich im Keller (ausgebautes Zimmer mit zwei senkrechten fenstern) eine kleine Praxis eröffnen. Pro Woche kann ich aus zeitlichen Gründen nicht mehr als fünf Stunden darin arbeiten. Der Raum ist 12 qm groß, die lichte Hhe nur 2,25 m. Nun sagte das Bauamt mir am Telefon wenn die lichte Höhe nicht mind. 2,40 m ist, geht gar nichts - es wäre laut Gesetz ein Aufenthaltsraum. Kennt jemand eine Ausnahmeregelung oder kann mir Tips geben. Ist es denn wirklich ein Aufenthaltsraum, bei nur fünf Stunden pro Woche. Sonstige Auflagen wie Toilette, Fluchtweg und Stellplatz ist vorhanden. Vielen Dank!