Abgeschickt von Wolfgang am 27 Januar, 2006 um 17:15:50
Guten Tag
Unser Nachbar hat im Wissen, dass die Grenzmauer nur ihm gehört eine Erhöhung derselben vor 3 Jahren um 70 cm über eine Länge von 7m
vorgenommen. (Grünterrasse)
Wir hatten auch nichts dagegen, weil er ja sagte,
die Mauer würde sich ausschließlich auf seiner
Grundstücksseite befinden.Jetzt stellt das zuständige Katasteramt bei einer Grundstücksvermessung einen Überbau um bis zu 18 cm entlang der Grundstücksgrenze fest. Zudem hat der Nachbar auch noch mit ca. 6cm
Überstand seine Stützmauer auf unser tieferliegendes Garagedach bzw. Carportfundament ohne zusätzliche Isolierung oder Dehnfuge angelehnt bzw. aufgesetzt.
Um den Carport fertig zu stellen würden wir nun
gern gemäß Bauplan weiterbauen.
Da steht aber jetzt die Mauer im Weg, die unter Vortäuschung falscher Tatsachen gutgläubig von
uns seinerzeit mündlich akzeptiert wurde.
Können wir den Nachbarn zum Rückbau auffordern
oder geht dass nach 3 Jahren nicht mehr ?
mfG
Wolgang