Abgeschickt von Wilma Guckert am 27 Januar, 2006 um 16:23:50
Hallo liebe Forumleser
Wenn jemand vor 6 Jahren eine Grenzgarage gebaut hat und die zulässige Länge der Grenzbebauung von 12m
in Rheinland-Pfalz überschritten hat, sei es auch nur
durch ein angeschlossenes Betondach um die Einfahrt
vor Schlagregen zu schützen .
Muss derjenige damit rechnen dies zurück zu bauen,
weil sein Nachbar ihn beim Bauamt angezeigt hat
oder gibt es da schon einen Bestandsschutz.
Wie könnte man so etwas ab- oder verändern, dass der Dachüberstand rechtlich gesehen nicht mehr
als Bauwerk zur Grenzbebauung zählt.
Gibt es Möglichkeiten einer Bußgeldzahlung um einen solchen unnötigen Rückbau zu verhindern.
mfG
Wilma