Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Januar, 2006 um 14:55:55
Antwort auf: Nachweis von Vollgeschossen von Rosemarie Bähr am 27 Januar, 2006 um 14:24:30:
Der Vollgeschossnachweis erfolgt über Außenmasse des Daches und die Außenmasse des Geschosses, die Referenzhöhe liegt in NRW bei 2,30 m über Oberkante Fertigfußboden. Die Garage ist ein eigenes Gebäude und darf nicht in die BGF des Geschosses einbezogen werden. Die Bezugs-BGF ist die des Dachgeschosses und nicht die des Erdgeschoss, die Verbindung zum Hauptgebäude ist unerheblich.
: Es handelt sich hier um ein eingeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss. Da die lichte Höhe in 2,20m mehr als 2/3 der Erdgeschossfläche geträgt, stellt sich mir die Frage, ob man die angebaute Garage mit Abstellraum für die Grundflächenberechnung hinzurechnen kann? Die Garage ist durch eine Tür mit dem Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss verbunden.