Abgeschickt von E.Konrad am 27 Januar, 2006 um 13:34:54
Welche Abstandsregelung gibt es in Bayern bezüglich Terrassen auf Grenzgaragen?
Können nachbarschaftsrechtliche Gründe (z.B. ungehinderte Einsicht in Garten und Wohnräume von betroffenen Nachbarn geltend gemacht werden?