Abgeschickt von Peter am 27 Januar, 2006 um 00:02:26
: Ein Bauvertrag enthält zum Thema Gewährleistung die Unterscheidung in 'Sachmängel am Bauwerk (5 Jahre)' und 'Sachmängel an gelieferten Gegenständen außerhalb des Bauwerkes (6 Monate)'
: was bedeutet diese Regelung für Mängel an elektrischen Komponenten von Einrichtungen wie z.B. einer Warmwassersolaranlage bzw. einer Regenwasserzisterne (z.B. elektrisch gesteuerte Pumpen)?
: Wenn diese Anlagen mit allen Komponenten Teil der Baubeschreibung sind, sind sie somit auch Bestandteil des 'Bauwerks' - d.h. es gilt z.B. für eine Pumpe die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren?
Vielen Dank im Voraus für eine Klarstellung,