Abgeschickt von Foni am 26 Januar, 2006 um 11:29:01:
Antwort auf: Beurteilungskriterien hinsichtlich eines Sachverständigengutachtens im Baurechtsprozess von Rita am 25 Januar, 2006 um 15:34:22:
Ein gerichtlich bestellter Gutachter muß vereindigt und bestellt sein. Hier unterscheiden sich die Gutachter natürlich auch in Fachgebiete. Die IHK hat hierzu eine sehr gute Internetpräsenz mit einem Gutachterverzeichnis. Aus meiner Erfahrung wird ein Richter den Ausführungen des Sachverständigen folgen, wenn er die Kompetenz des Sachverständigen für ausreichend hält. Die Parteien können natürlich auf Gegenargumente vorbringen, die der Sachverständige dann ggf. erklären muß. es gibt auch Gutachterbefragungstermine vor Gericht. Die Parteien können sich ggf. auch auf einen Privatgutachter verständigen. Meistend wird aber ein bestellter Gutachter vom Gericht ausgesucht und beauftragt.