Abgeschickt von Büttner am 25 Januar, 2006 um 14:01:27
Antwort auf: BW: Kleinbauten im Außenbereich (Gartenhäuschen, Hasenstall und Hühnerställchen...) von Karin am 25 Januar, 2006 um 10:25:51:
Ich zitiere aus § 2 der Brandenburgischen BO: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen"...
Alle von Ihnen genannten Kleinbauten sind bauliche Anlagen, und somit im Aussenbereich gemäß § 35 BauGB erst einmal unzulässig, wenn keine Genehmigung existiert. Möglich ist nur eine Prüfung nach § 35 Abs. 2 BauGB, die offenbar negativ ausgefallen ist.
Gruss,
M. Büttner