Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2006 um 18:26:58
Antwort auf: Auf -oder Abrunden von GRZ von Matthias Rode am 15 Januar, 2006 um 12:23:35:
Bei einem Nachweis der GRZ über die Ermittlung der geplanten GRZ, also: bebaute Fläche/Grundstücksfläche <GRZ zul. entsteht das Rundungsproblem, dass nach meiner Erfahrung mathematisch korrekt, d. h. 0,0449 wäre noch zulässig, beurteilt wird. Es gibt jedoch Gemeinden, in denen der Nachweis über die Rechnung Grundstücksfläche x GRZ = zulässig bebaubare Fläche ermittelt wird und dabei gibt es dann keine Rundungsungenauigkeiten.
: Hallo!
: Ich habe eine Frage zur Berechnung der GRZ. Ich habe ein Grundstück von 2395m² es ist eine GRZ von 0,04 festgelegt. Somit darf ich lt. Bauamt nur eine Fläche von 95,8m² bebauen. Nun möchte ich gerne ein Doppelhaus errichten, welches eine Fläche von 119,47m² beansprucht. Das entspricht einer GRZ von 0,049. Das Bauamt hat meinen Bauantrag abgelehnt.
: Frage: Gibt es eine Berechnungsart oder Gebäudeteile die eine Ausname zulassen. Oder gibt es eine Regelung bezüglich Auf oder Abrundung.