Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2006 um 18:16:08
Antwort auf: Bauauflagen, unerfŸllbare, gemeindliche von m.werber am 22 Januar, 2006 um 22:20:15:
Wenn die Auflagen aus einem rechtskräftigen Bebauungsplan abgeleitet sind, hilft entweder eine Befreiung oder eine Abweichung vom B-Plan. Weiterhin wäre eine Änderung des B-Plan möglich.
: Erschlossener Bauplatz, lt. Auflage nur mit zwei Nutzungsmšglichkeiten: Kurklinik, bzw. €rztehaus. Auflage besteht seit Ÿber 10 Jahren. Im gleichen Viertel mehrere Objekte gleicher Art seit Jahren unrentabel. Nutzung so unmšglich.