Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Januar, 2006 um 21:35:44
Antwort auf: Fenster in Altbauten von Klaus k am 21 Januar, 2006 um 21:13:11:
Warum sollte das untersagt sein? Denkmalschutzbestimmungen könnten die Änderungsmöglichkeiten eines Gebäudes einschränken bzw. nur nach Rücksprache und Zustimmung der Denkmalschutzbehörde möglich machen.
: Die Fassade des Wohnhauses (BJ 1929) bekam in den 70ern große einflüglige Fenster. Ich möchte nun in meiner Wohnung 3 Zweiflüglige Fenster einbauen. Gibt es eine Bestimmung die mir das untersagt und Wer kann mir hierüber fundierte Auskunft geben? Klaus K