Abgeschickt von Ingolf Rauh am 20 Januar, 2006 um 23:44:10
Liegen Setzrisse (Ursache unbekannt) im Inneren der Eigentumswohnung grundsätzlich in der Verantwortung der Hausgemeinschaft oder des Eigentümers der Wohnung? Gibt es da Erfahrungen?
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