Abgeschickt von Foni am 16 Januar, 2006 um 16:44:40:
Antwort auf: Risse in den Wänden / Gewährleistungseinbehalt von Birgit Joost am 16 Januar, 2006 um 08:17:35:
Haben Sie die Leistung schon abgenommen? Wenn nein, dann nehemn Sie einen Vorbehalt in die Abnahme auf. Um Ihre Fragen zu klären, müsste man wissen, welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie hier eine anwaltliche Beratung einholen.