Abgeschickt von M. Büttner am 16 Januar, 2006 um 12:43:01
Antwort auf: Re: Muss Bebauungsplan sich in Umgebung einfügen? von Markus Fingder am 15 Januar, 2006 um 10:26:57:
Die Gemeinde stellt B-Pläne nicht nur auf, um Fehlentwicklungen zu begegnen, sondern, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB), d.h. auch zum Durchsetzen eigener Planungsvorstellungen.
Die Festsetzung der geringeren Geschossigkeit als die, die offenbar in Ihrem Gebiet nach § 34 BauGB zulässig wäre, macht die Gemeinde u.U. schadenersatzpflichtig, wenn nicht ganz zwingende Gründe vorliegen (z.B. Denkmalschutz).
M. Büttner