Abgeschickt von Matthias Rode am 15 Januar, 2006 um 14:41:51
Antwort auf: Re: Auf -oder Abrunden von GRZ von Erich Bauer am 15 Januar, 2006 um 14:20:28:
: Was heißt "es ist eine GRZ von 0,04 festgelegt"? Wenn dies wirklich eine Festsetzung des Bebauungsplanes sein sollte, hat der Fragesteller Pech gehabt.
: Diese ungewöhnlich niedrige GRZ scheint mir aber eher ein Rechenergebnis im Rahmen einer Beurteilung nach § 34 BauGB zu sein. In diesem Zusammenhang käme es aber auf solche feinen Unterschiede nicht an.
Da es sich um ein Feriengebiet handelt ist im B-Plan 1961 eine GRZ von 0,04 festgelegt worden. Die Frage ist, ob eine 1.000tel Stelle hinter dem Komma noch berücksichtigung finden darf. oder ob man einen gesetzlichen Spielraum hat?