Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Januar, 2006 um 22:54:16
Antwort auf: Baulast von F. Henrichs am 13 Januar, 2006 um 20:41:41:
Wenn rechtliche Gründe dagegen sprechen ... z. B. weil die Fläche bereits zu einer Baulast heran gezogen wurde und im Baulastenverzeichnis eingetragen ist oder bereits für den Nachweis einer Abstandfläche erforderlich ist.
: Kann die Baubehörde den Eintrag in das Baulastverzeichnis verweigern, selbst bei Einvernehmen der betroffenen Grundstücksparteien.