Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2006 um 00:13:40
Antwort auf: Grunddienstbarkeit, hier: Wegerecht von Martin Krämer am 13 Januar, 2006 um 00:06:19:
Wenn nichts (z. B. Erschließungsvoraussetzung für ein Grundstück) dagegen spricht und der Berechtigte sein Einverständnis erklärt ist eine Änderung grundsätzlich möglich - aber sehr selten.
: Guten Morgen,
: ich habe folgende Frage: ist es möglich, ein bestehendes Wege- und Überfahrtsrecht, welches im Grundbuch eingetragen ist, "löschen" zu lassen?
: Ich danke für Ihre Antworten!
: Viele Grüße,
: Martin Krämer