Re: Grunddienstbarkeit, hier: Wegerecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Januar, 2006 um 00:13:40

Antwort auf: Grunddienstbarkeit, hier: Wegerecht von Martin Krämer am 13 Januar, 2006 um 00:06:19:

Wenn nichts (z. B. Erschließungsvoraussetzung für ein Grundstück) dagegen spricht und der Berechtigte sein Einverständnis erklärt ist eine Änderung grundsätzlich möglich - aber sehr selten.

: Guten Morgen,

: ich habe folgende Frage: ist es möglich, ein bestehendes Wege- und Überfahrtsrecht, welches im Grundbuch eingetragen ist, "löschen" zu lassen?

: Ich danke für Ihre Antworten!

: Viele Grüße,

: Martin Krämer





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