Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Januar, 2006 um 16:04:24
Antwort auf: Grenzgarage Hanglage von martin am 12 Januar, 2006 um 04:54:42:
Kommt drauf an:
- in welchem Bundesland?
- besteht ein B-Plan, der genau das vielleicht zulässt?
- kann, ohne B-Plan, evtl. nac §34 BauGB eine solche Bebauung aus der Umgebung abgeleitet werden?
In den meisten Bundesländern wird es wohl nicht zulässig sein, da die max. Höhe von häufig 3,00 m überschritten ist.
: Hallo,
: für meine Diplomarbeit benötige ich dringend HILFE!
: Thema Granzgarage in Hanglage: Gebaut werden soll eine Grenzgarage mit Satteldach, Länge 7m, Mittlere Höhe 3,20 Garagenboden liegt unter Boden Haus. Ist das zulässig?
: Vielen Dank
: Martin