Abgeschickt von Bernd Rangel am 11 Januar, 2006 um 20:39:50:
Antwort auf: Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren? von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2006 um 18:34:13:
Hallo Herr Baumeister,
ich muss mich wohl in gewisser Weise korrigieren. Der Bebauungsplan ist noch nicht aufgestellt. Nach allem, was ich bisher gesagt bekommen habe, soll eben diese Straße geplant und wir an einem Umlegungsverfahren beteiligt werden.
Ich befürchte nun aber, dass irgendein großer Bauträger sich das Industriegelände unter den Nagel gerissen hat. Er kann es leider nur über diese Straße erschliessen. Kann mich denn die Gemeinde zu einer Umlegung zwingen? Schliesslich spielen da rein private Belange eine Rolle. Ich würde einen Zwang ja verstehen, wenn es sich um eine öffentliche Einrichtung handeln würde, die erschlossen werden muss. Hier geht es aber nur um die Geldbörse eines Unternehmers, und das auf unserem Rücken.
Um ehrlich zu sein würden wir uns auch nicht mit einer Ausgleichszahlung abspeisen lassen. Wir fühlen uns wohl und kommen finanziell zu unserer Zufriedenheit über die Runden. Kennen Sie ggf. einen Anwalt in NRW, der uns behilflich sein kann?
: Im Rahmen des Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan werden Sie doch direkt durch die Gemeinde angeschrieben und um Anmeldung von Bedenken und Anregungen gebeten. Im Rahmen dieser Aufforderung haben Sie die Möglichkeit sich zu beteiligen. Eine zweite Gelegenheit ergibt sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes. Sinnvoll wäre die Unterstützung durch einen Fachanwalt für öff. Baurecht, sodaß die Einhaltung der Formalia gewährleistet werden kann.
: : Hallo,
: : vielleicht kann mir hier im Forum jemand etwas zu meiner Frage sagen. Wir haben ein ziemlich großes Grundstück in NRW. Hinter unserem Grundstück schliesst ein ehemaliges Industriegelände an, welches nun mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Dazu wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der auch unser Grundstück umfasst. Leider soll die Erschliessung des Industriegeländes mit einer Straße geschehen, die direkt über unser Grundstück laufen soll. Habe ich eine Möglichkeit, gegen diesen Plan vorzugehen? Die Straße würde direkt hinter unserer Terrasse verlaufen. Auch eine Umlegung kommt für uns nicht wirklich in Frage, weil uns unser Grundstück so wie es ist gefällt. Die Ausrichtung ist perfekt, der Zuschnitt auch. Wir können bei einer Umlegung oder Enteignung nur verlieren.
: : Danke für jede Antwort,
: : Bernd Rangel