Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2006 um 10:19:02
Antwort auf: Terrasse auf Garagendach von Markus am 10 Januar, 2006 um 10:06:29:
natürlich ... wir sind doch in Deutschland!
Sie benötigen eine Baugenehmigung. Bei einer Grenzgarage sind Auswirkungen auf die Abstandflächen zu prüfen und ggf. nachzuweisen.
: ich möchte gerne mein Garagendach, welches unterhalb von meinem Balkon liegt, als Terrasse nutzen.
: Muss hierfür irgendetwas genehmigt werden ?