Abgeschickt von Michael am 10 Januar, 2006 um 09:43:04:
Guten Tag, bräuchte die Auskunft, ob ein Wasserschaden welcher über eine undichte Silikonfuge (Dusche), also keine Undichtigkeit im Rohrsystem oder Frostschaden, entstanden ist, über die Leitungwasserversicherung abgedeckt ist. Nach dem Grundsatz heißt es lediglich, daß Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, versichert sind. Muß die Leitungswasserversicherung bei einer undichten Silikonfuge regulieren oder steht hier der Mieter in der Pflicht. Vielen Dank.