Abgeschickt von Irie-woman am 09 Januar, 2006 um 23:02:03
Hallo,
lt. unserer Teilungserklärung muß die Abnahme der Tiefgarage mit 3 Eigentümer durchgeführt werden.
Unser Bauträger hat nun alle Plätze einzeln mit den Sondereigentümern abgenommen.
Ist das nun eine komplette Abnahme oder kommt da noch was? Muß noch jemand anderes (rechtlich oder technisch oder Baurechtsamt) ansehen oder prüfen?
Es gibt nämlich Abweichungen lt. Aufteilungsplan, z.B. fehlen 2 Lichtschächte.