Abgeschickt von Katrin am 09 Januar, 2006 um 20:42:18
Hallo!
Wir haben ein Gewerbegrundstück aus vielen kleineren Flurstücken gekauft auf denen keine Baulast eingetragen ist, aber auf einigen besteht ein Leitungsrecht der Stromgesellschaft und der Bahn. Das heisst doch, dass die Stromgesellschaft einfach einen Mast dort errichten kann, wenn sie will, oder?
Wo finde ich heraus, ob und wie hoch/ tief ich auf meinem Grundstück bauen kann?
Und wenn ich baue, kann man mir mein Gebäude wieder abreissen lassen aufgrund des Leitungsrechts?
Vielen Dank!