Abgeschickt von Jojo am 08 Januar, 2006 um 19:39:34:
Antwort auf: Re: 3. Reihe.... Änderung der Grundstücke? von Dirk Baumeister am 08 Januar, 2006 um 10:14:04:
Hallo,
außerdem ist noch nicht gesagt, dass die Gemeinde einer Grundstückstteilung zustimmt. Ich glaube, dass eine Teilung verweigert werden kann, wenn man damit irgendein Verbot oder ähnliches umgehen will.
Einfaches Beispiel: Sie wollen etwas bauen, wozu Sie die Zustimmung der Nachbarn benötigen. Diese Nachbarzustimmung können sie nicht umgehen, indem Sie run um Ihr Grundstück einen Streifen von 10 cm abtrennen lassen, diesen an Ihre Eltern verkaufen und dann von Ihren Eltern die Zustimmung einholen, die ja dann ihre direkten Nachbarn geworden sind.
Da Si nun schon eine Voranfrage eingereicht haben, könnte ich mir vorstellen, dass die Gemeinde "Lunte gerochen" hat und nicht mitspielen wird.
: Die Idee ist leider nicht so super, da sich die Behörde eher auf die Baufluchten der Häuser beziehen wird als auf den genauen Zuschnitt der Grundstücke. Ob eine Parzelle 150 m lang ist entscheidet eben nicht, darüber in welchem Abstand zur Erschließung (Straße) man bauen darf.
: : Also, hatte jetzt 'ne super Idee.
: : Das vordere Grundstück mit den 2 Häusern gehört auch meinen Eltern.
: : Ich wollte ja mein Haus auf eine hintere Parzelle bauen, 3. Reihe, mit Wegerecht über die Parzelle meiner Eltern.
: : Wenn man jetzt die Grundstücke neu berechnet oder vermessen würde, d. h. wenn "mein" Grundstück von hinten bis nach vorne zu Strasse gehen würde (durch eine neue Vermessung?)dann wäre ich doch auch in der ersten Reihe, da ja auf "meinem" Grundstück jetzt vorne keine zwei Häuser mehr stehen.
: : Also, statt einer Parzelle vorne und einer hinten, hätten wir dann zwei Parzellen, wovon eine zum großen Teil vorne an der Strasse liegt, mit 2 Häusern, und "meine" Parzelle im hinteren Teil, mit einem schmalen Teil nach vorne. Verstanden?
: : Ist halt Frauenlogik :-))
: : Ist das überhaupt zulässig, oder übersteigt das vielleicht jegliche Kosten?