Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Januar, 2006 um 16:51:58
Antwort auf: Außen- Innenbereich??? von Jutta am 05 Januar, 2006 um 15:58:25:
Innenbereich ist alles was "im Zusammenhang" bebaut ist, also mehrer Häuser, die eine zusammenhängende Einheit bilden (Geltungsbereich §34 BauGB). Dann gibt es noch Bereiche für die ein B-Plan gilt oder bald gilt (Geltungsbereich §30 bzw. §33 BauGB). Alles andere ist Außenbereich (Geltungsbereich §35 BauGB).
Es könnte sein, dass die hinter Flucht der Häuser der zweiten Reihe die Grenze des Innenbereiches darstellt. Demnach wäre die dritte Reihe Außenbereich und eine Bebauung unter speziellen Voraussetzungen des §35 BauGB zulässig.
: Was bitte schön ist ein Außen - und was ein Innenbereich.
: Habe gehört das es auch von diesem Bereich abhängt, ob mein Haus in der 3. Reihe (siehe Forumsfrage weiter unten) gebaut werden darf.
: Gruß Jutta