Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2006 um 18:20:13
Antwort auf: Vergabe öffentl. Bauaufträge? von Max am 04 Januar, 2006 um 13:27:39:
Öffentliche Bauaufträge sind Aufträge an Unternehmer bei denen eine öffentliche Einrichtung Auftraggeber ist. Die Vergabe unterliegt nacht den Richtlinien der VOB/A (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die die recthlichen und formalen Abläufe definiert.
: Hallo,
: was bedeudet "Vergabe öffentlicher Bauaufträge"? Welche Vorschriften und Regelungen gibt es?