Abgeschickt von Martin am 03 Januar, 2006 um 11:07:03
Kann ich in Hessen eine Gaube bis an die Doppelhausgrenze zum Nachbarn errichten, und inwieweit ist er zustimmungspflichtig ?
Der Nachbar hat an dieser Stelle keine Gaube, allerdings blicken die Fenster der neuen Gaube in den Garten (und nicht zur anderen Dopelhaushälfte).
Martin