Abgeschickt von Michael am 02 Januar, 2006 um 20:05:01
Hallo,
wer kann mir Auskunft geben, ob es seitens der Versicherer (Leitungswasser) Meldefristen für die Anzeige eines Leitungsasserschadens gibt. Kann die Versicherung ablehnen, wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde ? Oder liegt das im eigenen Ermessen der Versicherung? Muß der Schaden umgehend gemeldet werden ?
Vielen Dank.