Abgeschickt von Andrea am 31 Dezember, 2005 um 15:53:38
Antwort auf: Wegerecht/Räum- u. Streupflicht von Günter Braun am 30 Dezember, 2005 um 16:17:04:
: Hallo zusammen,
: das Grundstück hinter uns ist nur durch ein Geh- und Fahrrecht durch unser Grundstück zu erreichen. Somit wird die Zufahrt zu unserer Garage auch vom Nachbarn benutzt. Das ist notariell verbrieft.
: Wie sieht das mit der Räum- und Streupflicht für die Zufahrt aus? Gilt die für beide Benutzer oder nur für den Eigentümer?
: Anzumerken ist, daß wir diese Zufahrt max. zu 10% nutzen, aber alle Kosten für Pflasterung etc. alleine getragen haben.
: Es wäre schön, eine Antwort zu erhalten.
: Günter
Hallo Günter,
schau mal unter www.nachbarschaftsstreit.de in den Foren nach aber bring Zeit mit... ;-)
Gruß A.