Abgeschickt von Hr. Karl am 26 Dezember, 2005 um 15:50:16
Die Bodenplatte eines Einfamilien-Hauses (in RLP) ragt einige cm über die Grundstücksgrenze. (Die Hauswand befindet sich innerhalb der Grenze.)
Der Alt-Eigentümer des Nachbar-Grundstücks hat die Bodenplatte über 30 Jahre nicht beanstandet, da sie ja tief unter der Erde lag.
Jetzt wurde das Nachbar-Grundstück verkauft. Könnte der neue Eigentümer jetzt noch irgendwelche Ansprüche geltend machen??
Vielen Dank!