Abgeschickt von Dipl.jur.J.Bosten am 09 April, 2005 um 19:46:31
Antwort auf: Reihenhäuser-gemeinsame Trennwand? von Angelika am 02 Maerz, 2005 um 09:39:05:
handelt es sich um ein echtes Reihenhaus dürfen gemeisame Trennwände errichtet werden, soweit diese eine Mindeststärke von 24 cm betragen. Zumindest in NRW.