Abgeschickt von GRustel am 13 Dezember, 2005 um 12:35:11:
Antwort auf: Fehlende Angaben ím Kaufvertrag von MarcusH am 17 November, 2005 um 22:26:05:
Das ist kein vollwertiger Stellplatz für mich also Anlaß für eine Minderung aber schauen Sie mal in die Verträge. was wurde vorher zugesichert? Was stand in der Baugenehmigung ?
: Müssen im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung etc. Angaben zu den Abmaßungen eines Tiefgaragenstellplatzes gemacht werden?
: Nach Übergabe einer ETW stellt sich heraus das nur PKW's mit einer Maximalhöhe von 1,50 m zulässig sind.
: Neuwagen haben aber immer mehr 1,51 und mehr.
: Hätten Angaben in Kaufvertrag etc. erfolgen müssen, oder nur auf Nachfrage?
: Kann mir jemand helfen?