Abgeschickt von Kralls am 13 Dezember, 2005 um 12:29:25:
Antwort auf: Flächenberechnung nach LBO NRW von Holger am 26 November, 2005 um 13:43:09:
Die alte Bauordnung finden Sie notfalls im Gesetzblatt des Landes NRW. Vielleicht kann mal mal einige Bauämter interviewen um Klarheit zu schaffen. Ihr Nachbar könnte richtig liegen würd ich meinen..............
: Hallo,
: ich habe gerade einen rechtsstreit mit meinem Nachbarn. Der behauptet, dass sein Wintergarten gemäß §44 der LBO NRW, die Ende 94/Anfang 95 galt keine Wohn, sondern Nutzfläche sei. Leider habe ich die entsprechende Bauordnung leider nicht im Netz finden können. Kann mir da jemand mit dem Paragraphen weiterhelfen?
: Danke
: Holger