Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden


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Abgeschickt von Anja am 09 Dezember, 2005 um 09:47:23

Antwort auf: Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden von Foni am 08 Dezember, 2005 um 17:47:45:

Im Vertrag ist nur vermerkt, das der Bauträger durch Schäden die durch Arglistige Täuschung entstehen, nicht haftet.(Hier ja nicht der Fall)
Das Fenster war geschlossen.Das Wasser drückte von außen herein, da wir hier eine kleine Hanglage haben und durch die großen Wassermengen sich das Wasser vor dem Fenster gestaut hat.Die Bauleistungsversicherung übernimmt den Schaden nicht, da ein Wettergutachten klärt, das die Niederschlagsmenge zwar sehr hoch war, aber wiederum nicht so hoch, daß die Versicherung einspringen müßte. Der Schaden ist per Bild festgehalten, und wir haben das Wasser mittels eines Industriereinigers aus dem Keller gebracht (bzw. per Hand mit Lappen und Eimer).
Der Bauträger lehnt dies eigentlich mit keiner richtigen Begründung ab. Zuerst berief er sich auf die Bauleistungsversicherung und als wir ihm dann sämtliche Gesetze usw. vorgelegt haben, gab er keine Begründung mehr an.
Vielen Dank im voraus für eine Info




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