Abgeschickt von Foni am 08 Dezember, 2005 um 17:49:45:
Antwort auf: Betondeckung nur 5 mm (!) von Karl Rhoden am 07 Dezember, 2005 um 12:04:51:
Können Sie beweisen, dass der Unternhemer Sie arglistig getäuscht hat? Wenn ja, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen , ansonsten sehe ich nach 12 Jahren keine Handhabe.