Abgeschickt von Heuser am 06 Dezember, 2005 um 11:28:10:
Antwort auf: Gefahr durch alten Baumbestand beim Nachbarn von Horst Siegert am 28 November, 2005 um 12:38:09:
Grenzabstände und Verjährungsfristen ergeben sich aus dem Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. Um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen müssten Sie eine tatsächliche Gefährdung durch einen Baumgutachter nachweisen können.
: Hallo,
: folgender Sachverhalt:
: auf dem Nachbargrundstück befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Grenze mehrere inzwischen beträchtlich hohe Bäume (5 - 9 Meter).
: Neben der doch erheblichen Verschattung meines Giebelfensters, sowie viel Laub und Sichtbehinderung befürchte ich bei der aktuellen Schneestituation eine Gefahr für mein Haus.
: Frage:
: Muß ich diese Situation dulden, oder ist der Nachbar verpflichtet hier schnellstens Abhilfe zu schaffen?
: Vielen Dank für eine Antwort.
: Mit freundlichen Grüßen
: Horst