Abgeschickt von Tietz am 30 November, 2005 um 21:55:10
Auf diesen Seiten habe ich gelesen, dass die Vermessungskosten trägt derjenige, der im Kaufvertrag als Träger dieser Kosten eingetragen ist.
Was ist, wenn im Kaufvertrag stehen würde: "Die Vermessungskosten trägt der Verkäufer. Die Kosten des Setzens der Grenzsteine (Grenzmarkierungen) trägt der Käufer"? Ist solche Formulierung überhaupt möglich? Welche Kosten und von wem werden dann getragen?
Alina T.